Substitution durch niedergelassene Ärzte

Die meisten Opiatabhängigen sind nicht nur an der Drogenabhängigkeit erkrankt, sondern leiden auch an Begleitstörungen. Aufgabe des Arztes ist es, eine psychiatrische sowie eine somatische (HIV, Hepatitis C, Infektionskrankheiten, etc.) Zusatzdiagnose zu stellen. Allgemeinmediziner müssen jedoch ihre Grenzen kennen: wenn komplexe Herausforderungen in Bereichen, in denen der Allgemeinmediziner keine Kenntnisse hat, auftreten, erfolgt eine Überweisung an einen Spezialisten. Wichtig ist, dass der Arzt den Leidensdruck der Opiatabhängigen versteht und akzeptiert, um gut beraten zu können. Der Patient sollte möglichst gesamt betrachtet werden.

Bestandsaufnahme der Drogensucht

Wenn der Patient erstmals in die Ordination kommt, erfolgt eine Bestandsaufnahme: die Dauer des Drogenkonsums und das soziale Umfeld werden analysiert. Oft wird festgestellt, dass kein Abbruch des Drogenkonsums möglich ist (z.B. bei einer langen Drogenkarriere von zwei bis drei Jahren oder wenn der Patient bereits mehrere kalte Entzüge hinter sich hat). Nachdem eine Krisenintervention erfolgt ist und der Patient soweit stabilisiert wurde, werden gemeinsame Ziele vereinbart. Anschließend wird eine Harnuntersuchung durchgeführt und das Substitutionsmittel ausgewählt. Nach der Auswahl erfolgt die Einstellung auf das Substitutionsmittel im Rahmen eines Dosisfindungsverfahren (in dieser Zeit wird ein Einzelrezept ausgestellt). Es folgt die Entscheidung, ob und um wie viel die Dosis reduziert werden kann. Während der Therapie müssen regelmäßige Harnkontrollen durchgeführt werden – dies dient auch zur Überprüfung der Verläßlichkeit des Patienten.

Ordination für Opiatabhängige

Bei vielen niedergelassenen Ärzten gibt es für Opiatabhängige gemeinsame Ordinationszeiten mit den anderen Patienten. Oft fallen die Opiatabhängigen überhaupt nicht auf. Wenn es zu Zwischenfällen kommt, muß individuell entschieden werden, ob der Patient aus der Behandlung ausgeschlossen wird oder nicht.

Bestimmungen für Substitutionstherapie

Die niedergelassenen Ärzte müssen sich in der Substitutionstherapie an den Substitutionserlass halten. Derzeit kann jeder Arzt substituieren. In Wien gibt es eine Bestimmung, dass nur jene Allgemeinärzte, die an einem bestimmten Curriculum (eintägige Impulsveranstaltung) sowie Drogenqualitätszirkeln teilnehmen, die Behandlung von Opiatabhängigen durch die Gebietskrankenkasse verrechnen können. Eine neue Verordnung ist in Arbeit, auf Grund der diese Bestimmung auf ganz Österreich ausgeweitet werden soll.

MR Dr. Rolf Jens

»Allgemeinmediziner müssen ihre Grenzen kennen: wenn komplexe Herausforderungen in Bereichen, in denen der Allgemeinmediziner keine Kenntnisse hat, auftreten, erfolgt eine Überweisung an einen Spezialisten.«

MR Dr. Rolf Jens, niedergelassener Arzt und Vorsitzender der Sektion Ärzte für Allgemeinmedizin, Ärztekammer Wien