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Therapieeinrichtungen in Österreich

Einrichtungen gemäß § 15 Suchtmittelgesetz arbeiten nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen und scheinen nach einem entsprechenden Ansuchen im Bundesgesetzblatt unter den kundgemachten Einrichtungen und Vereinigungen mit Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmissbrauch auf. (Einrichtungen gemäß § 15 Suchtmittelgesetz)

In niedrigschwelligen Einrichtungen wird der Zugang zu den Angeboten für die KlientInnen und PatientInnen nicht vom Erreichen bestimmter Ziele bzw. dem Verfolgen eines bestimmten Weges (z. B. Abstinenz) abhängig gemacht. (s.h. Interview mit Dr. Hans Haltmayer)

Hier finden Sie hilfreiche Adressen zu österreichischen Einrichtungen, die sich mit den Themen Drogensucht, Opiatabhängigkeit, Drogenberatung, Substitutions- und Entzugstherapie befassen. Wir sind bemüht, diese Liste ständig zu erweitern und zu aktualisieren.

»Eine Substitutionstherapie sollte über mindestens 2 Jahre erfolgen. Entscheidend ist eine gute therapeutische Beziehung. Außerdem muss versucht werden, das soziale Umfeld in den Griff zu bekommen und zu verbessern, damit die Therapie zu Erfolg führt.«

Dr. Eva Resinger, Therapiezentrum Schweizerhaus Hadersdorf, Justizanstalt Josefstadt, Oberärztin Universitätsklinik für Psychiatrie, Wien.