
Mehr Fokus auf Suchtmedizin in der ärztlichen Ausbildung
Johanna Schopper, Bundesdrogenkoordinatorin im Gesundheitsministerium im Gespräch mit drogensubstitution.at
Der im Co-Auftrag der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle und des Bundesministeriums für Gesundheit vom ÖBIG erstellte Jahresbericht 2011 über die Drogensituation in Österreich macht klar: Die Substitutionstherapie findet bei den Betroffenen breite Akzeptanz. Aber: Es mangelt an niedergelassenen Ärzten, die eine Substitutionsbehandlung anbieten. Vor allem im ländlichen Raum kommt es daher zu einer Unterversorgung im Angebot adäquater Therapieplätze. Im Gespräch mit drogensubstitution.at erörtert Johanna Schopper, Bundesdrogenkoordinatorin im Bundesministerium für Gesundheit, mögliche Gründe für diese bedenkliche Situation.
Laut Drogenbericht 2010 ist ein Mangel an Sucht behandelnden Ärzten in bestimmten Teilen Österreichs sichtbar geworden. Was ist Ihrer Meinung nach der Grund dafür?
Schopper: Vermutlich ist es nicht nur ein Grund, sondern es sind wohl mehrere Gründe, die zusammenspielen und so zu einer Negativspirale in der Versorgung geführt haben.
Wo orten Sie die Hauptprobleme?
Schopper: Das lässt sich nicht so einfach beantworten. Ich glaube, ein Grund liegt in der Art der Regelung über den Erwerb der für die Suchtbehandlung notwendigen ärztlichen Qualifikation durch die Verordnung zur Weiterbildung orale Substitution. Es steht für mich außer Frage, dass die Inhalte der Verordnung richtig und wichtig sind. Sucht beziehungsweise Suchtbehandlung sind sehr komplexe Themen und bedürfen definitiv eines speziellen Wissens. Daher braucht es für diese ärztliche Behandlung eine Auseinandersetzung mit dieser Materie, zumal die Suchtproblematik in der ärztlichen Ausbildung eine sehr untergeordnete Rolle spielt – wie uns Experten bei der Entwicklung der Weiterbildungsverordnung bestätigt haben. Ich möchte diese also nicht grundsätzlich in Frage gestellt wissen. Aber Tatsache ist: Die Weiterbildung wird nur unzureichend angenommen bzw. es stehen zu wenige Ärzte für die Behandlung zur Verfügung.
Warum ist das so?
Schopper: Da kann ich nur vermuten. Die Weiterbildung ist nicht für alle Ärzte verpflichtend, sondern lediglich für jene, die sich der Substitutionsbehandlung widmen wollen. Im Klartext: Ärzte, die nicht unbedingt Suchtpatienten behandeln wollen, machen einfach keine Weiterbildung. Damit fehlt ihnen die nötige Qualifikation. Ärzte können sich also leicht zurückziehen, wenn sie keine Suchtbehandlung machen wollen. Es kann ja niemand dazu verpflichtet werden, sich dieser Weiterbildung zu unterziehen und danach Suchtpatienten zu behandeln.
Welchen Stellenwert hat die Suchtmedizin in der ärztlichen Ausbildung?
Schopper: Ich bin hier natürlich keine Expertin. Aber ein wesentlicher Grund für die Einrichtung der Weiterbildungsverordnung war, dass die Suchtmedizin beziehungsweise die Substitutionsbehandlung in der ärztlichen Ausbildung – vom Studium bis zur postpromotionellen Ausbildung – offenkundig zu wenig vorkommt und daher für eine qualitätsgesicherte Behandlung der dringende Bedarf nach einer fachlichen Vertiefung evident geworden ist. Von Experten kam daher die Forderung nach einer entsprechenden Weiterbildung.
Benötigen Suchtmedizin und Suchtbehandlung in der ärztlichen Ausbildung mehr Aufmerksamkeit?
Schopper: Es würde durchaus Sinn machen, dass man diese Vertiefung, die wir derzeit mit der Weiterbildungsverordnung erreichen wollen, in einem sehr viel früheren Stadium der ärztlichen Ausbildung unterbringt –bei den dafür relevanten ärztlichen Berufsgruppen.
Wie könnte man sich das vorstellen?
Schopper: Es wäre wünschenswert, wenn angehende Ärzte mit dem Jus Practicandi, also mit der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung z.B. als Arzt für Allgemeinmedizin, bereits über die grundsätzliche Befähigung verfügen, Suchtkranke kompetent zu behandeln beziehungsweise eine Substitutionstherapie durchzuführen. Übrig bliebe dann, wozu jeder Arzt verpflichtet ist: eine regelmäßige Fortbildung im Fachgebiet beispielsweise in Form von „Qualitätszirkeln“, in denen es vor allem um den Austausch mit Kollegen und Amtsärzten sowie um neueste Entwicklungen ginge.
Junge Ärzte sollten also in der Lage sein, Suchtpatienten genauso sicher und fachlich korrekt zu behandeln, wie einen Diabetiker oder einen Hypertoniker?
Schopper: Genau. Natürlich muss man einräumen, dass die Lehrpläne in der ärztlichen Ausbildung wohl bereits jetzt schon sehr dicht sind und Studium sowie praktische Ausbildung an sich schon sehr lange dauern. Aber die Suchterkrankung zählt nun mal zu den wichtigsten, „gesellschaftlich relevanten“ chronischen Erkrankungen des 21. Jahrhunderts. Daher sollte man diesem Bereich auch besondere Aufmerksamkeit schenken.
Was würden Sie sich für die Suchtbehandlung in Österreich wünschen?
Schopper: Optimal wäre es, wenn wir zur Selbstverständlichkeit in der Behandlung zurückfinden könnten wie vor der Einführung der Weiterbildungsverordnung, dass Ärzte und Ärztinnen einschlägiger Fächer die Substitutionsbehandlung durchführen dürfen, ohne dass sie erst eine Basisweiterbildung absolvieren müssen - aber eben auf Basis der notwendigen, bereits in der Ausbildung zu erwerbenden ausreichenden Kompetenz. Ich denke, dass so die Behandlung von Suchtpatienten vor allem im ländlichen Bereich verbessert würde. Es gilt zu erkennen, dass die Qualitätssicherung in der Behandlung durch einschlägige Wissensvermittlung in der Ausbildung essentiell ist. Wünschenswert wäre es, wenn wir so künftig eine qualitativ gute Breitenversorgung erreichen könnten und die sich Behandlung nicht nur auf einige wenige Ärzte oder Zentren in den Ballungszentren konzentriert.
Wo sehen Sie noch Aufklärungsbedarf?
Schopper: Es gilt einmal mehr, das Bewusstsein zu schärfen, dass die Suchterkrankung eine Erkrankung wie jede andere ist und dass Suchtpatienten ebenso eine Behandlung benötigen wie jeder andere Patient auch. Sicherlich kann diese Betreuungsarbeit zum Teil sehr aufwendig sein. Und dafür braucht es natürlich eine entsprechende Honorierung, um diese speziell intensive Arbeit attraktiv zu gestalten.
Die Honorierung alleine kann aber nicht das Problem sein. Entsprechende Suchteinrichtungen klagen ja auch über einen akuten Ärztemangel…
Schopper: Das stimmt. In der Frage der Honorierung hat sich meiner Meinung nach auch viel getan. Beispielsweise hat Niederösterreich in der Zwischenzeit eine Honorarposition für die Substitutionsbehandlung. Meines Wissens gibt es derzeit lediglich in der Steiermark keine Honorierung. Auch die Weiterbildung scheint dort suboptimal zu funktionieren. Dort scheint die Lage der Substitutionsbehandlung nach wie vor sehr schwierig.
Wie wollen Sie das Thema der Aus- und Weiterbildung angehen?
Schopper: Ich habe es mir zum Ziel gesetzt, das Problem mit ExpertInnen und Entscheidungsträgern zu diskutieren und eine Lösung zu suchen. Demnächst erwarten wir den Bericht der Ärztekammer über die Entwicklungen in der Weiterbildung im Jahr 2011. Wenn sich nicht abzeichnet, dass sich die Lage bei der Patientenversorgung verbessert, dann müssen aus meiner Sicht weitere Schritte unternommen werden.
Wo sehen Sie für 2012 die großen Aufgaben?
Schopper: Der Ärztemangel in der Suchtbehandlung ist und bleibt das große Thema. Hier darf man nicht lockerlassen. Wir arbeiten aber auch intensiv am Problem des Mischkonsums, das im Drogenbericht 2011 angesprochen wird. Der Benzodiazepin-Beikonsum bei Opioid-Abhängigen ist ein Problem, an dem wir gemeinsam mit Expertinnen und Experten heuer schon gearbeitet haben, und diese Arbeit wird 2012 noch fortgesetzt.
Herzlichen Dank für das Gespräch.