Gesetzliche Rahmenbedingungen

In Österreich wird die Durchführung von Drogensubstitutions- und Entzugstherapien durch mehrere Gesetze, Verordnungen und Erlässe geregelt. Das Suchtmittelgesetz und die Suchtgiftverordnung regeln den generellen Umgang und die Verwendung von suchtmittelhaltigen Arzneimitteln. Im Substitutionserlass werden die Modalitäten einer Substitutionsbehandlung festgehalten. Zu guter Letzt regelt die Weiterbildungsverordnung die Qualifizierung von substituierenden ÄrztInnen. Ohne eine entsprechende, gesetzlich genau geregelte Aus- und Weiterbildung dürfen ÄrztInnen keine Substitutionsbehandlung durchführen.