Drogenpolitik in Österreich

Das Suchtmittelgesetz als Rahmen

Einen zentralen Rahmen der österreichischen Drogenpolitik bildet das Suchtmittelgesetz (SMG) von 1998. Hinzu kommen einige weitere gesetzliche Rahmenbedingungen, die beispielsweise den Umgang mit suchtmittelhaltigen Arzneimitteln oder die Modalitäten einer Substitutionsbehandlung regeln.

Therapie statt Strafe

Das SMG differenziert vor allem nach der Menge und – mit Ausnahme einer Sonderbestimmung zu Cannabis – nicht nach Art des Suchtgifts und sieht ein breites Spektrum an Alternativen zur Bestrafung vor. Damit trägt das Recht dem Grundsatz „Therapie statt Strafe“ bei Suchtkranken Rechnung, da die reine Bestrafung bei Suchtkranken oft keine Einsicht und/oder Änderung ihres Suchtverhaltens hervorruft.

Drogenkoordination auf Bundes- und Landesebene

Die wichtigsten drogenpolitischen Gremien auf Bundesebene sind die Bundesdrogenkoordination und das als Koordinationsgremium mit den Ländern dienende Bundesdrogenforum.

Die Drogenkoordination des Bundes ist eine ressortübergreifende Einheit, die sich aus Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF), Bundesministerium für Justiz (BMJ) und Bundesministerium für Inneres (BMI) zusammensetzt. Der Vorsitz liegt beim BMGF.

Den Bundesländern kommt bezüglich der Gestaltung und Umsetzung drogenpolitischer Maßnahmen große Bedeutung zu. Alle neun Bundesländer verfügen über Drogenkonzepte bzw. Suchtpläne sowie über Drogen- bzw. Suchtkoordinatoren.

Die Finanzierung drogenpolitischer Maßnahmen wird vor allem vom Bund, den Ländern und den Sozialversicherungen getragen.